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Category: EMAS
Neue Anforderungen nach EMAS III
Die Europäische Kommission hat sich vorgenommen, die Verordnung über die freiwillige Teilnahme an einem Gemeinschaftssystem zum Umweltmanagement in regelmäßigen Abständen anzupassen. Zum 22. September 2009 wurde die neue EMAS III im Europäischen Amtsblatt veröffentlicht. Neben einer Erweiterung der Berichtspflichten in der Umwelterklärung auf weitere Parameter wie Biodiversität (Flächenverbrauch), Anteil regenerativer Energien am Energieverbrauch und Angaben zu Schadgasen wie SO2, NOx, Feinstaub und klimaschädlichen Gasen ist insbesondere die Bildung der Kernindikatoren eine wichtige Neuerung.
So sollen die Kernindikatorenden, die die bedeutenden Umweltauswirkungen charakterisieren, den Trend zu mehr Material- und Energieeffizienz belegen.
Die Europäische Gemeinschaft will in den nächsten Jahren hierzu Referenz-Dokumente zur Verfügung stellen, die eine Vergleichbarkeit der Unternehmen untereinander zu wichtigen Kernindikatoren und damit zur Umweltleistung erlauben.
Kleine und mittlere Unternehmen können allerdings von der Erleichterung Gebrauch machen, die Umwelterklärung nur noch alle 4 Jahre validieren zu lassen und die aktualisierte Fassung nur alle 2 Jahre vorzulegen. Zudem hat sich die Europäische Kommission dazu entschieden, nur noch ein Logo zur Verfügung zu stellen, nämlich „Geprüftes Umweltmanagement“.
Auch besteht neuerdings für interessierte Unternehmen und Organisationen außerhalb der Europäischen Gemeinschaft die Möglichkeit zur Teilnahme und Registrierung im europaweiten Standort-Register.
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Für weitere Informationen steht Ihnen Herr Herger telefonisch (030 53339-0) oder unter p.herger@gut.de gerne zur Verfügung.

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