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Aktuelle News

16.11.2010 Age: 2 yrs
Category: BImSchG, EMAS, Nachhaltigkeitsmanagement

Neue Umweltpartnerschaft Brandenburg bekräftigt Erleichterungen für EMAS-Betriebe

Registrierte EMAS-Betriebe haben seit einigen Jahren die Möglichkeit, diverse Erleichterungen im Vollzug des Umweltrechts in Anspruch zu nehmen, wobei die Ausgestaltung dieser Erleichterungen von Bundesland zu Bundesland variiert. In Brandenburg wird die Gebührenermäßigung bei immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren nun eventuell auch auf andere Bereiche ausgeweitet.


Am 8. November wurde die Fortschreibung der Umweltpartnerschaft Brandenburg in einer freiwilligen Vereinbarung zwischen Landesregierung und Wirtschaft besiegelt. Die Umweltpartnerschaft Brandenburg existiert seit 1999 und hat das Ziel die Eigenverantwortung der Unternehmen für einen schonenden Umgang mit den natürlichen Ressourcen zu fördern. Dazu gehört u. a., dass die Landesregierung EMAS-registrierten Organisationen (sowie bei Vorlage gleichwertiger Voraussetzungen auch Unternehmen, die nach DIN ISO 14001 zertifiziert sind) Erleichterungen im Verwaltungsvollzug gewährt. Diese sind in einem Erlass des brandenburgischen Ministeriums für ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz vom 29.11.2005 im Detail aufgeführt, welcher laut Vereinbarungstext der Umweltpartnerschaft nun „mit dem Ziel der Erweiterung der Vollzugserleichterungen gemeinsam mit den Vertretern der Wirtschaft überarbeitet“ wird. In diesem Zusammenhang wird auch die Ausdehnung der 20-prozentigen Gebührenermäßigung für EMAS-Betriebe bei immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren (siehe Punkt 2.1.5 der Gebührenordnung des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz) auf andere Gebühren überprüft werden.

Die Erleichterungen für nach EMAS zertifizierte Betriebe betreffen bereits zahlreiche Bereiche. Neben Erleichterungen im Immissionsschutz- und Abfallrecht entfällt beispielsweise für Unternehmen des produzierenden Gewerbes, die einen Antrag auf Begrenzung der abzunehmenden EEG-Strommenge nach §§ 40 ff EEG 2009 stellen wollen, die Pflicht, Elemente eines Energiemanagements nachzuweisen (mehr dazu hier). Einen detaillierteren Überblick der EMAS-Privilegierungen finden Sie hier. Die Zertifizierung nach EMAS ist demnach ein weiteres Beispiel dafür, dass sich die Beschäftigung mit den Umweltauswirkungen des Unternehmens auch in finanzieller Hinsicht lohnt. Ferner ist ein Umweltmanagementsystem ein wichtiger Ausgangspunkt für das Nachhaltigkeitsmanagement eines Unternehmens.