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02.03.2012 Age: 78 days
Category: Logistikbranche, Startseite

Zulassung zum Reglementierten Beauftragten (Luftfrachtsicherheit)

Das nationale Luftfahrtsicherheitsgesetz (LuftSiG) sieht vor, dass Luftfahrtunternehmen die Fracht vor der Verladung ins Flugzeug umfangreichen Sicherheitskontrollen unterziehen müssen.


Die GUT unterstützte im vergangenen Jahr die Hagemann Logistic und Transport GmbH im Bereich der Luftfrachtsicherheit. Ziel der Zusammenarbeit war die Umsetzung der Anforderung der Transporteurserklärung. Für die Zukunft ist eine Zulassung zum Reglementierten Beauftragten denkbar.

Nach den Anschlägen auf das World Trade Center am 11. September 2001 verschärfte die EU mit der VO (EG) 2320/2002 die Sicherheit für den zivilen Luftverkehr. Auch Deutschland reagierte mit dem Luftfahrtsicherheitsgesetz (LuftSiG) sowie weiteren Verordnungen und Verwaltungsvorschriften auf die zunehmende Bedrohung durch den Terrorismus. Transporte im Luftfrachtbereich sollen im Rahmen einer geschlossenen Sicherheitskette nur noch von so genannten Bekannten Versendern und Reglementierten Beauftragten durchgeführt werden. Die Reglementierten Beauftragten nehmen dabei eine wichtige Rolle innerhalb der „Sicheren Lieferkette“ als das zentrale Bindeglied zwischen Versendern und Luftfahrtunternehmen ein.

Die VO (EG) 300/2008 setzte die bisherige VO (EG) 2320/2002 außer Kraft und begründete den Status des Reglementierten Beauftragten. Diesen Status können Luftfrachtunternehmen, Speditionen u. Ä. erlangen, um eine einfachere Abwicklung der Fracht am Flughafen zu erreichen und als „Sicheres Glied“ in der Lieferkette mitzuwirken. Weiterhin wird somit die Konformität der internen Prozesse der Auftragsabwicklung mit den gesetzlichen Bestimmungen zum sicheren Umgang mit Luftfracht bestätigt. Den Status des Reglementierten Beauftragten erhält ein Unternehmen auf der Grundlage einer umfangreichen Bewertung und kontinuierlichen Prüfung seines Sicherheits- und Risikomanagementsystems durch das Luftfahrtbundesamt.

Das nationale Luftfahrtsicherheitsgesetz (LuftSiG) sieht vor, dass die Luftfahrtunternehmen die Fracht vor der Verladung ins Flugzeug umfangreichen Sicherheitskontrollen unterziehen müssen. Folge dieser Maßnahmen sind Verzögerungen beim Abflug und steigende Kosten für alle am Luftfrachttransport beteiligten Unternehmen.

Durch die Zulassung zum Reglementierten Beauftragten wird eine Fracht, die das Unternehmen der Airline übergibt, als „secured“ eingestuft und keiner größeren Sicherheitsprüfung unterzogen.

Speditions-, Kurier und Expressunternehmen, die Luftfracht befördern, können beim Luftfahrtbundesamt einen Antrag auf den Titel des Reglementierten Beauftragten stellen.

Mit der Zulassung zum Reglementierten Beauftragten hat ein Unternehmen eine Vielzahl von Anforderungen zu erfüllen. Das Unternehmen muss sicherstellen, dass kein unbefugter Zutritt zu den Betriebsräumen oder Frachtlagern erfolgt. Sollte der Zutritt durch eine betriebsfremde Person notwendig sein, ist sicherzustellen, dass diese von einer für diese Aufgabe geschulten Person des Unternehmens ständig begleitet und überwacht wird. Weiterhin müssen in einem Sicherheitsprogramm die Methoden und Verfahren zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen beschrieben sowie eine umfangreiche Schulung des betroffenen Personals durchgeführt werden.

Verantwortlich beim Reglementierten Beauftragten ist der Sicherheitsbeauftragte. Dieser muss vor seiner Benennung eine Zuverlässigkeitsprüfung nach § 7 LuftSiG bestehen und dem Luftfahrtbundesamt  namentlich benannt werden.  Die Zuverlässigkeitsüberprüfung des Sicherheitsbeauftragten (ZuvÜb) ist im Abstand von fünf Jahren zu wiederholen.

Zukünftig wird die weiter wachsende Bedeutung der Luftfrachtsicherheit dazu führen, dass höhere Anforderungen an Unternehmen der Transport- und Logistikbranche zur Zulassung als Reglementierter Beauftragten gestellt werden.

 

Dr. Ralf Freise, Maurice Wagner, GUT Unternehmens- und Umweltberatung GmbH