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Lysett Metzkes

Tel: +49 (0)30 53339 150

Email: l.metzkes@gut.de

Pflicht zur Bestellung eines Abfallbeauftragten

Fachkunde für Betriebsbeauftragte für Abfall

Betriebsbeauftragte für Abfall haben im Unternehmen eine wichtige Stellung. Zu ihren Aufgaben gehören unter anderem die Überwachung der Abfallwege, die Kontrolle der Abfälle nach Art und Beschaffenheit, die Mitteilung von Mängeln sowie die jährliche Berichterstattung gegenüber dem Betreiber der Anlage. Wichtig ist auch die Beraterfunktion, die der Betriebsbeauftragte gegenüber dem Unternehmer und den Mitarbeitern ausüben soll.

§ 54 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz legt fest, wann ein Betriebsbeauftragter für Abfall bestellt werden muss.

Die dafür notwendige Fachkunde erfordert neben anderen Voraussetzungen die Teilnahme an entsprechenden Lehrgängen.

 

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