Fachkunde nach EfbV/TgV
Die Anforderungen an die Fachkunde der leitenden und beaufsichtigenden Mitarbeiter in Entsorgungsfachbetrieben bzw. Transportunternehmen sind in der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) bzw. in der Transportgenehmigungsverordnung (TgV) geregelt. Der Besuch von behördlich anerkannten Lehrgängen ist eine Voraussetzung für die Fachkunde.
Nach der Teilnahme am viertägigen Grundlehrgang muss in regelmäßigen Abständen (2 Jahre nach EfbV, 3 Jahre nach TgV) ein Fortbildungslehrgang besucht werden.

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