Stellung von Betriebsbeauftragten
Auf Basis des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes, des Wasserhaushaltsgesetzes, des Arbeitssicherheitsgesetzes und weiterer Regelungen ist u. a. die Bestellung von Betriebsbeauftragten für Immissionsschutz oder Abfall und von Fachkräften für Arbeitssicherheit erforderlich.
Betriebsbeauftragte beraten und unterstützen den Unternehmer oder die Geschäftsführung in Bezug auf die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen im Umweltbereich bzw. in der Arbeitssicherheit sowie im Gesundheitsschutz und zeigen Verbesserungsmöglichkeiten auf.
Auch den Mitarbeitern stehen die Betriebsbeauftragten als fachlich kompetente Ansprechpartner zur Verfügung.
Durch unsere Qualifikationen können wir Ihnen die Stellung von Betriebsbeauftragten oder Fachkräften für Arbeitssicherheit anbieten. Gerne unterstützen wir Sie dabei zunächst bei der Prüfung der Notwendigkeit eines oder mehrerer Betriebsbeauftragter und anschließend ggf. bei Gesprächen mit den zuständigen Behörden. Wir sind telefonisch unter 030 53339–200 und per E-mail über info@gut.de zu erreichen.

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