Genehmigungsverfahren / Genehmigungsmanagement / Genehmigungsfähigkeit
Vielfach bedürfen Investitionen einer behördlichen Genehmigung nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW/AbfG) oder Wasserhaushaltsgesetz (WHG). In erster Linie kommt es darauf an, die erforderlichen Genehmigungen zusammenzustellen und miteinander zu verzahnen.
Gerade bei Genehmigungen nach Bundes-Immissionsschutzgesetz sind viele Anforderungen aus dem Umweltrecht konzentriert; wasserrechtliche Erlaubnisse und Bewilligungen sind getrennt zu beantragen. Im Vorfeld sollten zudem die öffentlich-rechtlichen Voraussetzungen geprüft werden und untersucht werden, ob das geplante Vorhaben am vorgesehenen Standort überhaupt genehmigungsfähig ist.
Viele Vorhabensträger kümmern sich dann nicht ausreichend um die Durchführung und Optimierung der Genehmigungsverfahren. Wir übernehmen es deshalb, das Genehmigungsverfahren straff zu organisieren, in Gesprächen mit den zuständigen Behörden die erforderlichen Anforderungen zusammenstellen und den Genehmigungsantrag zu erarbeiten.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Einordnung der Genehmigungsverfahren und der Zuordnung der Anlagen, bei der Erarbeitung von Genehmigungsanträgen und bei Gesprächen mit den zuständigen Behörden. Bei Interesse übersenden wir Ihnen auch gerne unsere Referenzliste und erläutern Ihnen unsere Erfahrungen. Bitte rufen Sie uns unter 030 – 5 333 9 – 0 direkt an oder senden uns eine Email an info@gut.de.

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