Zur Startseite
Kontakt  Impressum  Sitemap  Datenschutz  
Deutsch  English
   
 
 
News Übersicht  Unsere Leistungen  Seminare & Veranstaltungen  Karriere  Wir über uns  Intern  

Aktuelles zum Genehmigungsmanagement

29.05.2010

Trennung von einheitlich genehmigten BImSchG-Anlagen

Gelegentlich werden einheitlich genehmigte Anlagen nach BImSchG auf verschiedene Betreiber aufgeteilt. Wie wird dabei mit der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung umgegangen?[mehr]

Kategorie: BImSchG, Genehmigungsmanagement

01.03.2010

Umweltverträglichkeitsprüfung oder allgemeine oder standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls?

Gemäß § 3a Satz 1 UVPG muss die zuständige Behörde auf Antrag des Vorhabenträgers oder anlässlich eines Ersuchens nach § 5 UVPG, spätestens aber nach Beginn des Zulassungsverfahrens auf der Grundlage geeigneter Angaben zum...[mehr]

Kategorie: Umweltverträglichkeitsprüfung, UVP/UVU, AVP/SVP

GUT in Berlin

GUT Unternehmens- und Umweltberatung GmbH

Heidelberger Str. 64a
12435 Berlin

Tel:  +49 30 533 39 0
Fax: +49 30 533 39 299
Email: info@gut.de

Genehmigungsverfahren / Genehmigungsmanagement / Genehmigungsfähigkeit

Vielfach bedürfen Investitionen einer behördlichen Genehmigung nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW/AbfG) oder Wasserhaushaltsgesetz (WHG). In erster Linie kommt es darauf an, die erforderlichen Genehmigungen zusammenzustellen und miteinander zu verzahnen.

Gerade bei Genehmigungen nach Bundes-Immissionsschutzgesetz sind viele Anforderungen aus dem Umweltrecht konzentriert; wasserrechtliche Erlaubnisse und Bewilligungen sind getrennt zu beantragen. Im Vorfeld sollten zudem die öffentlich-rechtlichen Voraussetzungen geprüft werden und untersucht werden, ob das geplante Vorhaben am vorgesehenen Standort überhaupt genehmigungsfähig ist.

Viele Vorhabensträger kümmern sich dann nicht ausreichend um die Durchführung und Optimierung der Genehmigungsverfahren. Wir übernehmen es deshalb, das Genehmigungsverfahren straff zu organisieren, in Gesprächen mit den zuständigen Behörden die erforderlichen Anforderungen zusammenstellen und den Genehmigungsantrag zu erarbeiten.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Einordnung der Genehmigungsverfahren und der Zuordnung der Anlagen, bei der Erarbeitung von Genehmigungsanträgen und bei Gesprächen mit den zuständigen Behörden. Bei Interesse übersenden wir Ihnen auch gerne unsere Referenzliste und erläutern Ihnen unsere Erfahrungen. Bitte rufen Sie uns unter 030 – 5 333 9 – 0 direkt an oder senden uns eine Email an info@gut.de.

Diese Site verwendet Typo3   Valid XHTML 1.0 Transitional   Valid CSS!  
TOP Seitenanfang