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Aktuelles zu UVP, AVP und SVP

29.05.2010

Trennung von einheitlich genehmigten BImSchG-Anlagen

Gelegentlich werden einheitlich genehmigte Anlagen nach BImSchG auf verschiedene Betreiber aufgeteilt. Wie wird dabei mit der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung umgegangen?[mehr]

Kategorie: BImSchG, Genehmigungsmanagement

01.03.2010

Umweltverträglichkeitsprüfung oder allgemeine oder standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls?

Gemäß § 3a Satz 1 UVPG muss die zuständige Behörde auf Antrag des Vorhabenträgers oder anlässlich eines Ersuchens nach § 5 UVPG, spätestens aber nach Beginn des Zulassungsverfahrens auf der Grundlage geeigneter Angaben zum...[mehr]

Kategorie: Umweltverträglichkeitsprüfung, UVP/UVU, AVP/SVP

GUT in Berlin

GUT Unternehmens- und Umweltberatung GmbH

Heidelberger Str. 64a
12435 Berlin

Tel:  +49 30 533 39 0
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Email: info@gut.de

Allgemeine und standortbezogene Vorprüfungen des Einzelfalls (AVP/SVP)

Für kleinere und mittlere Vorhaben sind auf Basis des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Gesetz) allgemeine oder standortbezogene Vorprüfungen des Einzelfalls (AVP/SVP) erforderlich. Zudem muss bei einigen Vorhaben eine Einordnung auf Basis landesspezifischer Regelungen vorgenommen werden.

Mithilfe allgemeiner und standortbezogener Vorprüfungen soll herausgearbeitet werden, ob durch das Vorhaben wesentliche Umweltauswirkungen hervorgerufen werden können, die eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich machen.

Bereits mit einer ersten Abschätzung kann abgeleitet werden, ob für die einzelnen Schutzgüter durch das geplante Vorhaben Belastungen auftreten können, die dann in der AVP oder SVP näher untersucht werden müssen. In Zweifelsfällen können hier auch Gespräche mit den zuständigen Behörden sinnvoll sein. 

Gerne unterstützen wir Sie bei der Zuordnung der Anlagen nach UVP-Gesetz, bei der Erarbeitung von allgemeinen und standortbezogenen Vorprüfungen des Einzelfalls und bei Behördengesprächen. Bitte rufen Sie uns unter 030 53339–200 direkt an oder senden uns eine E-mail an info@gut.de.

Umweltverträglichkeitsuntersuchungen (UVU und UVP)

Für größere Vorhaben sind nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung durch den Vorhabensträger Unterlagen einzureichen, mit denen die zuständige Behörde die Umweltverträglichkeit des Vorhabens prüfen kann. Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist dabei kein eigenes Genehmigungsverfahren, sondern ein unselbstständiger Teil der üblichen Genehmigungsverfahren z. B. nach BImSchG, KrW-/AbfG oder WHG.

In einem ersten Schritt bewerten wir das Vorhaben hinsichtlich der Umweltauswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter und diskutieren diese mit dem Vorhabensträger (und ggf. mit den eingesetzten Planern). Auf dieser Basis wird die Scoping-Unterlage erstellt, die von allen Behörden zur Zusammenstellung des vorläufigen Untersuchungsrahmens herangezogen wird. Unser Ziel ist es, einen fundierten und kontrollierbaren Untersuchungsumfang zu erarbeiten. Dadurch wird die Erstellung nicht sinnvoller Gutachten vermieden. Bereits in dieser Phase des Genehmigungsverfahrens lassen sich somit wesentliche Beschleunigungseffekte erreichen.

Die Umweltverträglichkeitsuntersuchung wird anschließend auf Basis eigener Zusammenstellungen und der erforderlichen Fachgutachten erarbeitet und das zu beantragende Vorhaben in Bezug auf die Umweltauswirkungen bewertet.

Gerne sind wir Ihnen bei der Einordnung des Vorhabens nach UVP-Gesetz, bei der Bewertung des Vorhabens, bei der Erarbeitung von Scoping-Unterlagen und Umweltverträglichkeitsuntersuchungen sowie bei Gesprächen mit den zuständigen Behörden behilflich. Bitte rufen Sie uns unter 030 53339–200 direkt an oder senden uns eine E-mail an info@gut.de.

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